ADR-Basiskurs für Gefahrgutfahrer (Stückgut- und Schüttgut-Transporte)

Fahrer, die gefährliche Güter in Versandstücken oder als lose Schüttung transportieren wollen, benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung (Basiskurs für Gefahrgutfahrer), wenn die Kleinmengenregelung nach 1.1.3.6 ADR (1000 Gefahrpunkte Regel) überschritten wird.

Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer (Stückgut-, Schüttgut- und Tank-Transporte)

Fahrer, die eine ADR-Schulungsbescheinigung besitzen, müssen vor Ablauf der Gültigkeit der Bescheinigung an einer anerkannten Auffrischungsschulung teilnehmen und anschließend eine schriftliche Prüfung vor der IHK ablegen.

Der Kurs dauert 1,5 Tage und macht den Fahrer mit den gesetzlichen Neuerungen im Gefahrgutrecht vertraut, wiederholt den Umgang mit Gefahrgut und das richtige Verhalten nach einem Unfall. Im Anschluss an die Schulung erfolgt die schriftliche Prüfung durch die IHK.

Termine im Überblick

Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer

09. Mai 2025 // 16:30 Uhr // Schulungsraum der ETG

Stückgut- und Schüttgut-Transporte // 1,5 Tage

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