Weiterbildung für Lkw- und Busfahrer nach BKrFQV „95“

Alle 5 Jahre müssen Fahrer, die im Besitz der Grundqualifikation nach BKrFQG sind, an mindestens 35 Stunden Weiterbildung zu 60 Minuten teilnehmen (BKrFQV, Anlage 1). Als Nachweis über die erfolgte Weiterbildung erhält der Fahrer im Führerschein die Schlüsselzahl „95“ mit einem Ablaufdatum eingetragen.

Sollte ein Fahrer sowohl eine Lkw- und eine Busfahrerlaubnis besitzen, ist die Weiterbildung für die Fahrerlaubnisklassen C und D gültig. Die Weiterbildung findet bei uns als Wochenkurs oder als einzelner Weiterbildungstag statt.

Termine im Überblick

Weiterbildung BKrFQV "95" für die FE-Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

15. Feb 2025 // 08:00 Uhr - 16:00 Uhr // Schulungsraum der ETG 2. OG

Modul 2 Sozialvorschriften, (Kenntnisbereich 2, (2.1; 2.2; 2.3) Digitales Kontrollgerät

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Weiterbildung BKrFQV "95" für die FE-Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

12. Apr 2025 // 08:00 Uhr - 16:00 Uhr // Schulungsraum der ETG 2.OG

Modul 3 Verhalten bei Notfällen // 1 Tag Kenntnisbereich 1 + 3 (1.3a; 3.1; 3.5)

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Weiterbildung BKrFQV "95" für die FE-Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

05. Jul 2025 // 08:00 Uhr - 16:00 Uhr // Schulungsraum der ETG 2.OG

Modul 5 Ladungssicherung // 1 Tag Kenntnisbereich 1

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